Seitenbereiche

Lohnersatzleistungen für Kinderbetreuung

Lohnersatz bei Kita-Schließung

/steuernews/
Illustration

Lohnersatz bei Kita-Schließung

Viele Kitas und Schulen bleiben aufgrund der Corona-Maßnahmen derzeit geschlossen. Das Bundeskabinett hat daher kürzlich beschlossen, betroffenen Eltern Entschädigungszahlungen für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen zu gewähren. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen kann über mehrere Monate verteilt werden.

Voraussetzungen

Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre (das 12. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein) betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Der Anspruch besteht auch, wenn das Kind behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Ferner müssen den Eltern andere Betreuungsmöglichkeiten nicht zumutbar sein. Ersetzt werden 67 % des Verdienstausfalls, maximal € 2.016,00 monatlich. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Dieser kann bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen.

Stand: 29. Juni 2020

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Als Steuerberater & Wirtschaftsprüfer für Einzelunternehmen und mittelständische Unternehmen sämtlicher Branchen sind wir persönlich für Sie da! Unser ganzheitliches Angebot ist ein Eckpfeiler für die Zufriedenheit und den Erfolg unserer Mandanten. Besuchen Sie unsere Kanzlei in Darmstadt!

Treuconda GmbH Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.